Arbeitsplatzbegehung

Betriebsbegehungen müssen regelmäßig durchgeführt werden. Das hält sowohl Arbeits- und Gesundheitsschutz kontinuierlich aufrecht. Dabei kann es sich um Einzelplatz-Begehungen oder um Begehungen eines ganzen Betriebes handeln.
Die Begehungen sollten nach einem im Arbeitsschutzausschuss abgestimmten Konzept und anlassbezogen (Arbeitsunfall, Beschwerde, Schwerpunktaktion etc.) angekündigt oder auch unangekündigt erfolgen.

 

Der zeitliche Rhythmus und die Dauer von Betriebs-/ Arbeitsplatzbegehungen sollte in Abhängigkeit von den betrieblichen Gefährdungen gestaltet werden.
Begehung - Pflicht nach Arbeitssicherheitsgesetz

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gehört die regelmäßige Begehung von Arbeitsstätten zu den Pflichten der Arbeitgeber (Arbeitgebervertreter, § 3 Abs.1,2 ArbSchG; § 2 Abs. 2 ASiG), der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (§ 6 Abs.1 ASiG), der Betriebsärzte (§ 3 Abs. 1 ASiG), der Mitarbeitervertretung (§ 89 Abs. 2 BetrVG), des/der Sicherheitsbeauftragten (§ 22 SGB VII), ggf. Betriebsleiter, Bereichsleiter, Schwerbehindertenvertretung.
Welche Punkte sind vor und während der Begehung außerdem zu beachten?

Oberstes Gebot bei jeder Begehung ist es, die entsprechenden Mitarbeiter/innen im Rahmen von vertrauensvollen Interviews/ Befragungen mit ein zu beziehen und aktiv zu beteiligen, da nur sie genau wissen „wo der Schuh drückt“,
Bei jeder Begehung sollte auf die Benutzung technischer Schutzvorrichtungen und das Tragen der erforderlichen PSA sowie auf die Einhaltung der Arbeitsschutz-Regeln geachtet bzw. erfragt werden, aus welchen Gründen dies nicht geschieht, Ggf. auch Nachweise zeigen lassen (Erlaubnisse, Befähigungen, Sachkunden, Betriebsbeschreibungen etc.),Was ist im Anschluss an die Begehung zu tun?

Am Begehungsende wird eine kurze abschließende Besprechung stehen, in der Eindrücke ausgetauscht und erste Hinweise auf erforderliche Maßnahmen gegeben werden.
Hierbei können auch betriebliche Fachleute, wie Meister oder Abteilungsleiter, für noch offen gebliebene Fragen zu Technologien oder Verfahrensabläufen, zur Anwendung bestimmter Stoffe etc. einbezogen werden.